Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wie in anderen Lebensbereichen zeigt sich auch in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber: Angst ist ein schlechter Ratgeber.
Als Anwälte erleben wir immer wieder, dass Arbeitnehmer im Konflikt mehr Trümpfe in der Hand haben, als ihnen bewusst ist. Das hat nicht nur mit fehlendem juristischem Fachwissen zu tun. Der psychologische Faktor dabei ist, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber häufig instinktiv mehr Macht unterstellen, als dieser tatsächlich hat.
Wenn Ihre Kündigung verhaltensbedingt ist, wenn der Arbeitgeber sie also damit begründet, dass Sie sich angeblich fehlerhaft verhalten haben, wirkt das besonders einschüchternd. Vorausgehende Auseinandersetzungen und Abmahnungen haben möglicherweise ein Übriges getan, Ihr Selbstbewusstsein und Ihre Widerstandskraft zu untergraben.
Halten Sie dagegen. Machen Sie sich klar, dass auch ein Arbeitgeber nicht allmächtig ist. In Wahrheit hat Ihr Chef auch Angst vor Ihnen, will aber alles tun, dass das niemand merkt.
Nehmen Sie darum keinen Angriff persönlich. Je übler die Angriffe, desto mehr zeigt die andere Seite, dass sie nicht sicher ist, mit Rechtsmitteln allein gegen Sie etwas ausrichten zu können. Auch wenn Sie jetzt Angst haben und so schnell wie möglich aus Ihrer Arbeit aussteigen und niemals zurückkehren wollen: Geben Sie niemals voreilig Ihr Recht auf Ihren Arbeitsplatz auf, indem Sie eine Kündigung akzeptieren, eine „Generalquittung“, einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben oder selber kündigen – auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mit Strafanzeige droht. Nehmen Sie sich immer einige Tage Bedenkzeit und lassen Sie sich beraten. Unterschreiben Sie vorher NICHTS.
Denken Sie daran: