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Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?

Bei Rechts- und Tarifnormen rund um das Arbeitsverhältnis gelten meistens nur sehr kurze Fristen für Einsprüche oder Klagen. Damit will der Gesetzgeber und wollen die Tarifvertragsparteien möglichst schnell Klarheit in den Betrieben schaffen, um den reibungslosen Fortgang der Arbeit zu unterstützen. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass es für sie besonders gefährlich werden kann, bei auftretenden Problemen den Kopf in den Sand zu stecken.

Wenn Sie eine gesetzlich festgelegte Frist versäumen, können Sie oft nichts mehr machen.

Gegen eine Kündigung z.B. müssen Sie binnen drei Wochen Klage erheben. Das heißt, die Klage muss drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen dem Gericht vorliegen. Wenn Sie in dieser Zeit vier Wochen verreist waren, haben Sie sehr, sehr schlechte Karten. Stellen Sie dann fest, dass Ihnen eine Frist „durchgerutscht“ ist, müssen Sie sehr schnell und richtig handeln, um zu retten, was noch zu retten ist.

Es gibt also inhaltliche und terminliche Fragen mit Bezug auf das Arbeitsrecht, deren Antworten Sie kennen sollten. Ein weiteres Beispiel für kurze Fristen im Arbeitsrecht: Vor einer beabsichtigten fristlosen Kündigung hat der Betriebsrat nur drei Tage Zeit, dem Arbeitgeber seine Bedenken dagegen schriftlich mitzuteilen. Als betroffener Arbeitnehmer sollten Sie sich in solchen Fällen also umgehend mit dem Betriebsrat kurzschließen, um mit ihm die taktisch richtige Vorgehensweise abzusprechen.

  • Lassen Sie sich von Ihrem Betriebsrat, einer öffentlichen Beratungsstelle oder einer Fachberatung, z.B. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, über gesetzliche Bestimmungen und über geltende Einspruchsfristen informieren.
  • Zögern Sie nicht, sofort schriftlich Einspruch zu erheben, wenn Ihnen eine Äußerung, eine Mitteilung oder eine Handlung Ihres Arbeitgebers ungerecht vorkommt. Lassen Sie sich dabei von Fachleuten beraten.

Darüber hinaus raten auch wir Ihnen, was Anwälte meistens raten, wenn ernsthafte Konflikte und Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz drohen: Notieren Sie genau, was ihnen im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis beachtenswert scheint. Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll: Was ist wann und wo geschehen? Wer hat was, wann und aus welchem Anlass geäußert? Wer war anwesend? Welche Mitteilung hat Sie wann und wo erreicht?

Heben Sie sich Kopien von entsprechenden Schriftstücken und E-Mails auf, notieren Sie Datum und Uhrzeit. Diese Sachverhalte könnten später wichtig werden. Ihr Rechtsbeistand benötigt auch diese harten Fakten neben Ihren Meinungen und Wertungen zu Ihrem „Fall“.

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