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Einvernehmliche Lösungen sind besser

Einige Fragen müssen vor der Trennung geklärt sein, für andere ist noch Zeit während der Trennungsphase. Für die Betroffenen, vor allem die Kinder, aber auch für die Geldbörse ist es besser, dass Sie einvernehmliche Lösungen mit Ihrem Partner finden. Eine gute Anwältin wird Sie darin unterstützen.

Haben Sie sich einmal für eine Anwältin entschieden, machen Ihre Probleme große Schritte in Richtung Klarheit. Sie erhalten Antwort auf alle Ihre auf die Scheidung bezogenen Fragen:

  • Wer bleibt im Haus oder in der Wohnung und wer zieht aus?
  • Was geschieht mit den Kindern?
  • Bei wem werden die Kinder wohnen?
  • Wann, wie oft und wie lange besuchen sie den anderen Partner?
  • Wie hoch ist der Ehegatten- und Kindesunterhalt?
  • Wie lange wird dieser gezahlt?
  • Wer behält was, wer nimmt was mit?
  • Was geschieht mit den Schulden, mit dem Vermögen, mit der Altersversorgung?

Beachten Sie bitte: Eine Anwältin kann immer nur einen Ehepartner, nie beide vertreten. Es ist aber möglich, dass auch der anwaltlich nicht vertretene Partner an Ihren Gesprächen mit Ihrer Anwältin teilnimmt, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren braucht viel Zeit

Um das Scheidungsverfahren bei Gericht einleiten zu können, müssen Sie ein Jahr von Ihrem Partner getrennt gelebt haben. Bei Gericht beginnt das Verfahren mit Ihrem Scheidungsantrag. Das weitere Verfahren läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Schritt: Das Gericht schickt eine Abschrift des Scheidungsantrags Ihrem Ehepartner zur Stellungnahme. Auch wenn dieser nicht reagiert, läuft das Verfahren weiter.
  2. Schritt: Das Gericht übermittelt beiden Eheleuten Fragebögen zur Altersvorsorge. Mit Ihrer Antwort klärt es, was in der Ehe an Versorgungen erworben wurde.
  3. Schritt: Sind die erworbenen Rentenanwartschaften, Pensionen, Betriebsrenten, privaten Rentenversicherungen usw. für die Ehezeit berechnet, gehen Ihnen diese Auskünfte zu.
  4. Schritt: Liegen die Auskünfte für beide Eheleute vor, setzt das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung an.

Im Durchschnitt vergehen vom Einreichen der Scheidung bis zur ersten Verhandlung einige Monate. Dies gilt in den Fällen, in denen das Gericht nur über die Scheidung und den Rentenausgleich zu verhandeln hat. Streiten Sie sich im Scheidungsverfahren über Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des nachehelichen Unterhalts, den Aufenthalt der Kinder oder ähnliches, kann eine Scheidung wesentlich länger, mitunter mehrere Jahre dauern.

Eine gute Anwältin wird sich für Ihre Belange einsetzen und dabei alle Beteiligten im Auge behalten. Sie weiß, dass der Weg der gütlichen Einigung in vielen Fällen nicht nur viel Stress erspart, sondern für ihren Mandanten oft auch der kostengünstigere und für alle Beteiligten der gewinnbringendere ist.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie alles tun, um Ihre Anwältin zu unterstützen, indem Sie ihr möglichst schnell alle nötigen Informationen und Dokumente geordnet übergeben.

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