Einige Fragen müssen vor der Trennung geklärt sein, für andere ist noch Zeit während der Trennungsphase. Für die Betroffenen, vor allem die Kinder, aber auch für die Geldbörse ist es besser, dass Sie einvernehmliche Lösungen mit Ihrem Partner finden. Eine gute Anwältin wird Sie darin unterstützen.
Haben Sie sich einmal für eine Anwältin entschieden, machen Ihre Probleme große Schritte in Richtung Klarheit. Sie erhalten Antwort auf alle Ihre auf die Scheidung bezogenen Fragen:
Beachten Sie bitte: Eine Anwältin kann immer nur einen Ehepartner, nie beide vertreten. Es ist aber möglich, dass auch der anwaltlich nicht vertretene Partner an Ihren Gesprächen mit Ihrer Anwältin teilnimmt, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Um das Scheidungsverfahren bei Gericht einleiten zu können, müssen Sie ein Jahr von Ihrem Partner getrennt gelebt haben. Bei Gericht beginnt das Verfahren mit Ihrem Scheidungsantrag. Das weitere Verfahren läuft in der Regel wie folgt ab:
Im Durchschnitt vergehen vom Einreichen der Scheidung bis zur ersten Verhandlung einige Monate. Dies gilt in den Fällen, in denen das Gericht nur über die Scheidung und den Rentenausgleich zu verhandeln hat. Streiten Sie sich im Scheidungsverfahren über Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des nachehelichen Unterhalts, den Aufenthalt der Kinder oder ähnliches, kann eine Scheidung wesentlich länger, mitunter mehrere Jahre dauern.
Eine gute Anwältin wird sich für Ihre Belange einsetzen und dabei alle Beteiligten im Auge behalten. Sie weiß, dass der Weg der gütlichen Einigung in vielen Fällen nicht nur viel Stress erspart, sondern für ihren Mandanten oft auch der kostengünstigere und für alle Beteiligten der gewinnbringendere ist.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie alles tun, um Ihre Anwältin zu unterstützen, indem Sie ihr möglichst schnell alle nötigen Informationen und Dokumente geordnet übergeben.