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Kinderbonus

Was passiert mit dem Kinderbonus bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern?

Den Kinderbonus erhält der Elternteil bei dem das Kind überwiegend lebt. Vereinfacht gesagt, derjenige der bisher das Kindergeld bezogen hat, erhält den Kinderbonus.
Im September 2020 fließen 200€ im Oktober 100€.

Bei dem Kinderbonus gelten im Wesentlichen die gleichen Regelungen die für das Kindergeld Anwendung finden. Das bedeutet vom Kinderbonus profitiert sowohl der Elternteil bei dem das Kind lebt, wie auch der Elternteil der Kindesunterhalt zahlt.

Entweder zahlt derjenige der den Kinderbonus erhält jeweils die Hälfte an den anderen Elternteil aus oder der Unterhalt Leistende zieht 50% des
Kinderbonus von gezahlten Unterhalt ab. Vorsicht bei titulierten und damit vollstreckbaren Unterhaltsforderungen!

Der Kinderbonus wird übrigens bei der Zahlung von Unterhaltsvorschussleistung nicht in Abzug gebracht.

Fragen zum Kinderbonus?
Rufen Sie uns gern an. Wir beantworten Ihre Fragen hierzu telefonisch und kostenlos.

Ein Hinweis: Alleinerziehende erhalten für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von jeweils 4.000€ (bisher 1.908€).

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