Die Unterhaltssätze für minderjährige Kinder steigen zum
Jahreswechsel. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auf 393,00 € (bisher 369,00 €), für Kinder von sieben bis zwölf Jahren ist eine Anhebung auf 451,00 € (bisher 424,00 €) vorgesehen und in der dritten Altersstufe, bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, werden ab dem Jahreswechsel 528,00 € (bisher 497,00 €) zu Grunde gelegt.
Erhöht sich der Mindestkindesunterhalt, erhöhen sich prozentual auch alle übrigen Kindesunterhaltsansprüche in den höheren Einkommensgruppen.
Fragen hierzu?
Diese beantworten wir Ihnen am Telefon gerne kostenlos.
Bitte beachten Sie: Die Rechtsverordnung des
Bundesjustizministeriums, die diese Erhöhungen vorsieht, sind noch nicht in Kraft getreten.