Scheidungsverhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, außer Ihnen sind noch eine Richterin, Ihre Anwältin, Ihr Ehepartner und dessen Anwältin zugegen. Allen anderen Personen ist die Teilnahme an der Verhandlung untersagt.
Sicherheitshalber sollten Sie zum Gerichtstermin Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Vorlage eines dieser Dokumente wird gelegentlich verlangt.
Beim Erscheinen vor Gericht gilt keine besondere Kleiderordnung. Wählen Sie das aus, worin Sie sich wohlfühlen.
Die Gerichte bemühen sich um eine freundlich-sachliche Atmosphäre. Ihre Anwältin sitzt direkt neben Ihnen und erläutert Ihnen alles, was Sie nicht verstanden haben. Der Richter oder die Richterin wird Sie nicht fragen, warum Sie geschieden werden wollen. Aber sie werden fragen:
Anschließend wird das Gericht Ihnen die eingeholten Auskünfte über die Altersvorsorge erläutern. Danach wird das Gericht noch anhand Ihrer Nettoeinkünfte zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags den Gegenstandswert endgültig festsetzen. In den meisten Fällen wird der Scheidungsbeschluss am Ende des Verhandlungstermins verkündet.
Wenn bereits im Vorfeld alle unklaren oder strittigen Punkte geregelt wurden und es nur um die Scheidung und den Rentenausgleich geht, dauert eine solche Verhandlung etwa 5 bis 10 Minuten.
Meistens wird der schriftliche Scheidungsbeschluss (früher: das Scheidungsurteil) schon wenige Tage nach der Verhandlung an die Beteiligten übersandt. Von da an müssen Sie im Regelfall noch einen Monat warten, bis der Beschluss rechtskräftig ist. Erst dann ist Ihre Ehe endgültig geschieden.