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Foto: Skitterphoto (Pexels)

Vor der Trennung die Finanzsituation klären

Nutzen Sie vor einer Trennung die verbleibende Zeit der gemeinsamen Haushaltsführung, um sich alle nötigen Informationen über die finanzielle Gesamtsituation Ihrer Familie oder Ihrer Partnerschaft zu besorgen.

Klären Sie in jedem Fall, auch wenn Sie sich über den Schritt zur Trennung noch nicht ganz sicher sind, folgende Fragen:

  • Unter welcher Nummer und wo genau haben Sie und Ihr Ehepartner Sparverträge, Schulden, Versicherungen usw.?
  • Wie viel verdient Ihr Partner genau?
  • Wie ist der aktuelle Konto-Stand?
  • Versuchen Sie in Erfahrung zu bringen, ob Ihr Partner eventuell noch Vermögen oder Verträge oder Konten oder Schulden unter seinem Namen hat, von denen Sie (aus welchen Gründen auch immer) bisher nichts wussten!

Unserer Erfahrung nach ist es oft unmöglich, sich diese nötigen Informationen erst nach der Trennung zu besorgen.

Seit dem 01.09.2009 kann jeder Ehepartner vom anderen verlangen, dass er auflistet und beweist, welches Vermögen er am Tag der Trennung hatte. Ist Vermögen im Verlaufe des Trennungsjahres verschwunden, muss derjenige, der sich auf eine Vermögensminderung beruft, beweisen, wo es geblieben ist. Daher: Den Tag der Trennung unbedingt dokumentieren, z.B. durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung, die beide unterschreiben.

Manchmal erzählen uns Mandantinnen: „Ich weiß, dass mein Mann noch ganz viel Geld irgendwo im Ausland hat.“ Wir fragen nach Einzelheiten und hören dann: „Aber die Bank kenne ich nicht und die Kontonummer auch nicht.“

Wenn die räumliche Trennung zwischen den Eheleuten zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen ist und der Partner bestreitet, auch nur einen Cent im Ausland zu besitzen, gehen diese Ehefrauen leer aus. Dieses Beispiel ist sicher nicht alltäglich, veranschaulicht, wie wichtig die eigene Kenntnis ist.

Eines müssen Sie unbedingt wissen, falls es Ihnen an genauen Informationen zur Vermögenslage Ihres Partners fehlt: Das Gericht stellt grundsätzlich keine eigenen Nachforschungen an und wird Ihnen deshalb bei der Informationsbeschaffung nicht helfen. Der Datenschutz macht es auch Ihrem Anwalt unmöglich, Ihnen dabei zu helfen. Das Auslandskonto-Problem im oben genannten Beispiel hätte auch kein Detektiv lösen können.

Wir unterstellen dem Partner unserer Mandanten nicht automatisch Böswilligkeit, wenn er bestimmte Bankkonten, Kapitalversicherungen, Bausparversicherungen usw. verschweigt. Oft sind Verzweiflung und Angst im Spiel. Im Kopf bohren Fragen wie: Ist meine wirtschaftliche Existenz bedroht? Muss ich ausziehen? Wie geht es weiter? Ängste können Menschen zu sehr merkwürdigen Verhaltensweisen verleiten. Und tatsächlich ist die Angst vor einem sozialen Abstieg infolge einer Scheidung häufig nicht unbegründet.

Also: Kümmern Sie sich und sorgen Sie für sich! Entwickeln Sie mit uns Strategien gegen Ihren sozialen Abstieg.

Ringen Sie sich trotz Ihres emotionalen Ausnahmezustandes durch, alles Wesentliche über das bis jetzt noch gemeinsame Vermögen zu erfahren. Besorgen Sie sich – so vollständig wie möglich – Unterlagen und Kopien. Nicht selten hilft dieses aktive Verhalten auch, den seelischen Schmerz besser zu ertragen.

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